Steueroptimierung durch Generationensprung

Clever vererben über zwei Generationen

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Wie Sie die Doppelbesteuerung vermeiden und Enkelkinder direkt absichern

In einer klassischen Erbfolge wandert das Familienvermögen von den Eltern zu den Kindern und Jahre später von diesen zu den Enkeln. Der Nachteil: Bei jedem Übergang greift der Fiskus erneut zu. Mit einer gezielten Steueroptimierung durch einen Generationensprung lässt sich dieser Prozess abkürzen. Indem Sie Vermögen direkt auf die Enkelgeneration übertragen, sparen Sie eine komplette Runde Erbschaftsteuer.

Was genau ist der Generationensprung?

Unter einem Generationensprung versteht man die bewusste Übertragung von Vermögenswerten auf die übernächste Generation. Statt dass die eigenen Kinder als Alleinerben eingesetzt werden, erhalten die Enkelkinder direkt Anteile am Erbe oder Schenkungen zu Lebzeiten.

Dabei geht es nicht darum, die eigenen Kinder zu benachteiligen, sondern das Familienvermögen als Ganzes zu erhalten. Während ein Kind oft schon selbst über ein gefestigtes Vermögen verfügt, kann die direkte Zuwendung an Enkel steuerlich weitaus sinnvoller sein. Nutzen Sie hierzu auch spezielle Steuersparmodelle mit Kindern, um Ihre Familienfinanzen zusätzlich zu optimieren.

Freibeträge: Der Hebel für Ihr Vermögen

Im Vergleich zu anderen Verwandten genießen Enkelkinder in Deutschland hohe Freibeträge gemäß ErbStG:

  1. 200.000 € Freibetrag: Dieser gilt pro Enkelkind und pro Großelternteil.
  2. Verstorbene Elternteile: Ist das eigene Kind bereits verstorben, erhöht sich der Freibetrag für den Enkel auf 400.000 €.
  3. Steuerklasse I: Sollte das Vermögen die Freibeträge übersteigen, greift die günstigste Steuerklasse mit Sätzen ab 7 %.

Strategien zur Umsetzung: So gelingt der Sprung

Es gibt verschiedene rechtssichere Wege, den Generationensprung in die Tat umzusetzen:

1. Die testamentarische Einsetzung

Großeltern können im Testament ihre Enkel direkt als Erben einsetzen. Eine besonders flexible Methode für kleinere Vermögenswerte ist hierbei die Steueroptimierung durch Vermächtnisse.

2. Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Besonders bei vermieteten Immobilien beliebt: Die Enkel werden Eigentümer, die Großeltern behalten sich jedoch die Mieteinnahmen oder das Wohnrecht vor. Dies mindert den steuerlichen Wert der Schenkung massiv.

3. Die Kettenschenkung (mit Vorsicht)

Großeltern schenken dem Kind, welches das Vermögen dann an den Enkel weiterreicht. Wichtig: Eine professionelle Beratung zur Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen ist hier ratsam, falls Betriebsvermögen Teil der Schenkung ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Ersparnis einer kompletten „Steuerrunde“. Das Vermögen wird auf dem Weg von den Großeltern zu den Enkeln nur einmal statt zweimal versteuert.

In der Regel 200.000 € pro Großelternteil. Bei zwei Enkeln und zwei Großeltern können so bereits 800.000 € steuerfrei in der Familienlinie bewegt werden.

Ja, Sie können zum Beispiel mit gezielten Vermächtnissen arbeiten oder Modelle zur Einkünfteverlagerung nutzen, wie wir sie in unserem Beitrag über Steuersparmodelle mit Kindern beschreiben.

So früh wie möglich. Gerade bei Firmenvermögen gelten strenge Fristen. Mehr dazu finden Sie in unserem Leitfaden, wie Sie die Unternehmensnachfolge erfolgreich regeln.

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