Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn Sie eine Immobilie, die Ihnen privat gehört, an Ihr eigenes Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH) vermieten. Dies führt dazu, dass die Immobilie und ggf. Ihre Unternehmensanteile zu steuerbehaftetem Betriebsvermögen werden, was bei einer Beendigung der Vermietung zu hohen Steuerlasten ohne tatsächlichen Verkauf führen kann. Vermeiden lässt sich dies, indem Sie die Immobilie nicht an Ihr eigenes Unternehmen vermieten, ein Familienmitglied zu 1 % an der Immobilie beteiligen oder das Wiesbadener Modell nutzen.